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Sie wollen erstmals mit einem Schiff auf große Fahrt gehen, wissen aber nicht, welche Reisedokumente Sie benötigen?

Mit diesem Problem stehen Sie nicht alleine. Selbst gestandene Kreuzfahrer sind sich oft unsicher, wo der Personalausweis genügt, wann es der Reisepass sein muss und in welchen Fällen ein Visum bei einer Weltreise Kreuzfahrt erforderlich ist, das bereits vorab beantragt werden muss.

Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten zum Thema Einreisepapiere bei Seereisen zusammengetragen und geben Ihnen außerdem nützliche Tipps zum richtigen Verhalten bei einem Verlust oder Diebstahl der Dokumente. Darüber hinaus informieren wir Sie über rechtliche Besonderheiten, die bei Grenzübertritten mit Kindern zum Tragen kommen können.

Reisedokumente

Reisepass oder Personalausweis?

Um diese Frage zu beantworten, zunächst die Frage: Wohin soll denn die Reise gehen?

Grundsätzlich genügt es, innerhalb der EU und des Schengen-Raumes, sich auf Verlangen mit einem Personalausweis ausweisen zu können. Es gibt derzeit 26 Länder mit offenen Grenzen, zu denen momentan auch noch das Vereinigte Königreich gehört. (Nach einem Austritt der Briten aus der EU könnte sich das nach dem 31.12.2020 ändern. Dann wäre für die Einreise, wie bisher bereits in den britischen Überseegebieten, ein Reisepass erforderlich.) Sogar traumhafte (EU) Inseln in der Karibik ließen sich, im Rahmen einer Kreuzfahrt, auch nur mit dem Personalausweis bereisen. Für Martinique, Guadeloupe, Bonaire und Curaçao ist zum Beispiel kein Reisepass notwendig.

Auf der sicheren Seite sind Sie in jedem Fall, wenn Sie die Vorgaben Ihres Kreuzfahrt-Veranstalters sorgfältig durchlesen. In der Regel wird dort aufgeführt, ob ein Reisepass notwendig ist. Auch wenn es sich „nur“ um eine Mittelmeer Kreuzfahrt handelt, bestimmen die Reedereien, dass ein Reisepass notwendig und mitzuführen ist.

Der Personalausweis dient als Identitätsnachweis für deutsche Staatsangehörige und ist grundsätzlich kein Reisedokument. Wer von Natur aus reiselustig ist und gerne Kreuzfahrten unternimmt, sollte eigentlich jederzeit im Besitz eines gültigen Reisepasses sein, unabhängig von den Passbestimmungen der jeweiligen Reisedestinationen.

Auch innerhalb von Deutschland genügt es durchaus, sich auf Verlangen mit einem Reisepass ausweisen zu können. Einen Personalausweis müssen Sie nicht besitzen. Er ist für viele lediglich durch sein Format bequemer mit sich zu führen. Außerdem müssen Sie mit einem Perso bei bestimmten Behördengängen (z. B. Zulassungsstelle) nicht extra einen Wohnungsnachweis anfordern und vorlegen.

Warum ist ein Reisepass bei Kreuzfahrten generell sinnvoll?

In einigen Ländern wird kein Reisepass erforderlich sein. Auch genießen Sie als Passagier auf einem Kreuzfahrtschiff in einigen Ländern einen Sonderstatus in Bezug auf die Ausweispflicht. Dennoch sollten Sie auf Seereisen immer einen gültigen Reisepass mit sich führen.

Meistens werden Kreuzfahrten lange genug im Voraus gebucht. Es bleibt in der Regel Zeit genug, einen Blick auf das Gültigkeitsdatum seines Reisepasses zu werfen und gegebenenfalls auch einen neuen Reisepass zu beantragen.

Niemand wünscht es sich, aber möglich ist schließlich Alles. Mit anderen Worten, es gibt genügend Situationen, in denen es zu Abweichungen der Reiseroute kommen kann. In diesen Fällen muss ein fehlender Reisepass nicht auch noch zusätzliche Probleme verursachen.

Die meisten Kreuzfahrt-Anbieter machen das Mitführen eines gültigen Reisepasses daher grundsätzlich zur Bedingung.

Für diese Maßnahme gibt es gute Gründe. So kann bei folgenden ungeplanten Situationen ein Reisepass notwendig werden:

  • unvorhergesehene Routenänderungen (Wetter, Streik des Hafenpersonals, politische Unruhen),
  • unvorhergesehene Landgänge (medizinische, technische Notfälle),
  • Passagier verpasst die Abfahrt des Schiffes und wird zu einem Individualreisenden.

Ist ein gültiger Reisepass vorhanden?

Ist eine Seereise oder Kreuzfahrt gebucht, sollten Sie am besten sofort nachsehen, wie es um den Reisepass bestellt ist: Ist überhaupt ein Reisepass für alle Mitreisenden vorhanden?

Falls ja, wie lange sind sie noch gültig?

Ein frisch beantragter Reisepass ist zehn Jahre gültig. Achtung, bis zum 24. Lebensjahr ist der Reisepass nur für sechs Jahre gültig.

Auch ausreichend freie Seiten sind wichtig. Einige Länder verweigern die Einreise, wenn nicht genügend Platz vorhanden ist. Zwei freie Seiten sollten es noch sein. Normal hat ein Reisepass 24 Seiten. Vielreisende können auf Wunsch einen Pass mit 48 Seiten beantragen.

Um gegebenenfalls noch alles rechtzeitig in die Wege leiten zu können, sollten Sie Ihre Dokumente spätestens zwei Monate vor der Abreise überprüfen.

Viele Länder verlangen bei der Einreise einen Pass, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts noch mindestens sechs weitere Monate gültig ist.

Für eine Kreuzfahrt oder auch Reise um die Welt gilt: Der Pass muss bei der Einreise in das letzte Land, das bereist wird, noch mindestens sechs Monate gültig sein. Das wird von den meisten Ländern unter anderem deshalb gefordert, weil sie mit der Einreise gleichzeitig ein sogenanntes „Visa on Arrival“ ausstellen. Dieses ist dann unter Umständen drei bis sechs Monate gültig.

Reisepass für Kinder

Hier gibt es seit 2012 eine neue Regelung. Jedes Kind, egal wie alt, benötigt einen eigenen Ausweis. Wenn in einem zu dieser Zeit gültigen Pass eines Elternteils noch Kinder eingetragen sind, ist zwar dieser Pass selbst noch gültig, das Kind benötigt aber zusätzlich einen eigenen (Kinder-)Reisepass.

Also früh genug, am besten zwei Monate vor der Abreise, auch die Reisedokumente der Kinder überprüfen.

Der Kinderreisepass ist jeweils sechs Jahre gültig und wird mit der Vollendung des 12. Lebensjahres ungültig. Der Kinderreisepass verfügt nur über 12 Doppelseiten.

Auch Kinder, die jünger als 12 Jahre sind, können bereits einen „richtigen“ biometrischen Reisepass bekommen. In manchen, wenigen Ländern wird dieser sogar verlangt (z. B. USA). So macht es eigentlich kaum Sinn, den Kinderreisepass für ein 10-jähriges Kind noch zu verlängern, da dieser in zwei Jahren sowieso ungültig wird.

Bei Kreuzfahrten oder Reisen per Schiff werden die Passagiere in der Regel genau über die benötigten Reisedokumente informiert. Wer unsicher ist oder wer eine selbstorganisierte Reise um die Welt plant, sollte sich genau über die Passbestimmungen und Einreisebestimmungen informieren.

Zuständig dafür ist das Auswärtige Amt. Auf den Internetseiten Auswertiges-Amt.de steht auch, welche Reisedokumente für Kinder benötigt werden. Nicht selten ändern Länder ihre Einreisebestimmungen. Informative Internetseiten, Blogs (wie z.B. dieser hier…) und Bücher zu diesen Themen sind kaum in der Lage, die Einreisebestimmungen aller Länder verlässlich tagesaktuell zu halten.

Wie beantragt man einen Reisepass?

Egal ob es auf eine Weltkreuzfahrt, auf eine Reise um die Welt oder eine Reise mit dem Schiff oder zu Lande geht, ohne gültige Reisedokumente für die vorgesehenen Länder, kann das Vergnügen schnell zu Ende sein. Zumindest ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es zu unangenehmen Verzögerungen und unnötigen Kosten kommen kann.

Wer unsicher ist, mit der Gültigkeit (6 Monate bei Einreise) oder nur noch wenig Platz in seinem Heft hat, sollte kein Risiko eingehen und einen neuen Reisepass (ePass) beantragen. Den sogenannten ePass gibt es seit Ende 2005. Ältere Pässe können noch bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Seit März 2017 gibt es den ePass in einem neuen Design.

Wer ist zuständig?

Der ePass wird im jeweiligen Ortsamt, der Gemeindeverwaltung oder im Rathaus beantragt. Rufen Sie sicherheitshalber vorher dort an. Fragen Sie nach Terminen, aktuellen Wartezeiten und den geforderten Unterlagen. Sicher ist sicher.

Was ist mitzubringen?

  • Der alte Reisepass; bei Verlust oder Erstbeantragung, den Personalausweis
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos (im Fotostudio den Zweck angeben, hier weiß man Bescheid)
  • je nach Familienstand die Geburtsurkunde, Familienbuch oder Heiratsurkunde
  • bei ausländischen Urkunden muss eine staatlich anerkannte Übersetzung vorliegen
  • bei Diebstahl des Reisepasses, muss die Diebstahlsanzeige von der Polizei vorliegen

Wie lange dauert die Ausstellung eines Reisepasses?

Wenn Sie einen Reisepass beantragt haben, dauert es normalerweise drei oder vier Wochen, bis Sie ihn abholen können. Wenn es zeitkritisch ist oder Sie sicher gehen wollen, fragen Sie vorab telefonisch bei Ihrem Ortsamt nach, mit welchen Wartezeiten aktuell zu rechnen ist.

Wenn es dafür bereits zu spät ist, gibt es noch zwei Möglichkeiten, schneller an das benötigte Reisedokument zu kommen:

Vorläufiger Reisepass

Für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses (grüner Reisepass) werden die selben Unterlagen benötigt. Außerdem eine nachweisbare Begründung (Reisevertrag, Tickets) für die Beantragung des vorläufigen Reisepasses.

Die gute Nachricht: Der vorläufige Reisepass ist schon am nächsten Tag fertig. Je nach Tageszeit der Beantragung sogar noch am selben Tag.

Die schlechte Nachricht: Nicht alle Länder akzeptieren einen vorläufigen Reisepass (z. B. USA).

Informieren Sie sich daher vorab auf der Internetseite „Auswärtiges Amt“ bei den entsprechenden Ländern. Bei Kreuzfahrten fragen Sie unbedingt vorher nach oder lesen Sie nach, ob die Reederei einen vorläufigen Reisepass akzeptiert.

Meistens müssen Sie zeitgleich auch den aktuellen ePass beantragen.

Der grüne Pass ist nur ein Jahr gültig und wird auch nicht verlängert. Der vorläufige Reisepass kostet 26 Euro.

Wer noch zwei weitere Werktage Zeit hat, sollte sich besser für den vollwertigen Express-Reisepass entscheiden.

Express-Reisepass

Wer drei Werktage warten kann und bereit ist, etwas mehr für seinen neuen Pass zu bezahlen, kann einen Expressreisepass beantragen. Ebenfalls im zuständigen Bürgerbüro, mit den selben Unterlagen.

Der Expressreisepass ist ein normaler neuer ePass, nur dass er in der Bundesdruckerei bevorzugt fertiggestellt wird. Dafür zahlen Sie einen Zuschlag von 32 Euro. Somit kostet die 32-seitige Version für Erwachsene 92 statt 60 Euro.

Da Sie bei einem vorläufigen Reisepass auch gleich einen normalen mit beantragen müssen, ist die Expressvariante bei Zeitdruck eigentlich immer die bessere Variante. Es sei denn, Sie benötigen Ihr Reisedokument tatsächlich innerhalb von einem Tag.

Was kostet ein Reisepass?

Die Kosten der unterschiedlichen Reisepass Varianten für Deutschland hier im Überblick (Stand März 2017):

  • ePass für Erwachsene ab 24 Jahren, 32 Seiten: 60 Euro/ 48 Seiten: 82 Euro
  • ePass für Jugendliche vor Vollendung des 24. Lebensjahres, 32 Seiten: 37,50 Euro/ 48 Seiten: 59,50 Euro
  • Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr: 13 Euro, Verlängerung oder Aktualisierung: 6 Euro
  • Vorläufiger Reisepass, gültig 1 Jahr: 26 Euro
  • Express-ePass (innerhalb 48 Std.), Erwachsene, 32 Seiten: 92 Euro/ 48 Seiten: 114 Euro
  • Express-ePass (innerhalb 48 Std.), vor dem 24. Lebensjahr, 32 Seiten: 69,50 Euro/ 48 Seiten: 91,50 Euro

Die Gültigkeit der biometrischen Reisepässe (normal und express) beträgt 10 Jahre, der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig und nicht verlängerbar.

Visa

Welche Arten von Visa gibt es, wer informiert, wer kümmert sich?

Wer eine Weltkreuzfahrt oder eine Weltreise auf eigene Faust plant, muss sich zwangsläufig mit den Visa-Bestimmungen der einzelnen Länder auseinandersetzen.

Auch wenn das der weniger aufregende Teil der Reiseplanung ist, es ist, neben einem gültigen Reisepass, der wichtigste Teil der Reiseplanung.

Wenn Sie eine Kreuzfahrt buchen, bekommen Sie üblicherweise genaue Anweisungen, was Sie selbst erledigen müssen und was der Veranstalter beziehungsweise die Reederei übernimmt.

Wer sich auf eigene Faust, mal mit dem Schiff oder durch die Luft auf eine größere Reise oder Weltreise macht, sollte die Einreisebestimmungen und die Passbestimmungen der einzelnen Länder genau durchlesen. Wichtig ist es, die Bestimmungen aktuell abzufragen. Auf der Internetseite „Auswärtiges Amt“ finden Sie zu jedem Land unter „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“ die aktuellen Bedingungen für die Einreise.

Fast ein Visum, der deutsche Reisepass

Der Reisepass der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht eine visafreie Einreise in 177 Länder weltweit.

Das heißt aber nicht, dass Sie sich in diesen Ländern um die Visabestimmungen keine Gedanken machen müssen. Zwar können Sie in einige Staaten einreisen, ohne zuvor ein Visum zu beantragen, Sie erhalten dann aber automatisch ein Touristenvisum (Visum on Arrival) mit einer begrenzten Aufenthaltsdauer. Meistens sind 30 Tage möglich und oft gibt es eine Möglichkeit zur Verlängerung.

Achtung: Abhängig davon, ob Sie per Schiff, auf dem Landweg oder mit dem Flugzeug einreisen, kann es in diesbezüglich in einigen Ländern unterschiedliche Regelungen geben.

Dem gegenüber stehen 87 Länder, davon rund zwanzig Urlaubsdestinationen, mit einer Visumspflicht für Deutsche.

Es gibt fünf verschiedene Visa-Formen für Touristen:

  • visafreie Einreise,
  • Visum on Arrival (kostenlos oder kostenpflichtig, direkt bei der Einreise),
  • eVisa (ist vorab online und kostenpflichtig zu beantragen),
  • Visum (vorab in der jeweiligen Botschaft beantragen, kostenpflichtig),
  • Visa waiver Programm (spezielles Abkommen der USA mit 38 Staaten (auch: Deutschland) für 90 Tage.

Für welche Länder auf meiner Route wird ein Visum benötigt? Visum bei Kreuzfahrten

Sehr beliebte Länder, gerade für Kreuzfahrten, haben ziemlich spezielle Regeln für die Einreise sowie eine Visumpflicht für Deutsche. Nachfolgend einige Besonderheiten beliebter Länder bei einer Weltkreuzfahrt.

USA

Angehörige von Staaten, die am Visa Waiver Program (VWP) teilnehmen, also auch Deutsche, benötigen für die Einreise kein Visum. Aber:

  • Sie müssen im Besitz eines elektronischen Reisepasses sein und
  • zuvor online eine ESTA-Reisegenehmigung beantragt haben (Achtung nur auf der original ESTA Seite der US Regierung anmelden, Kosten nicht ganz 15 Euro).

Die USA kann die Einreise verweigern, wenn Sie sich zuvor in unliebsamen Ländern aufgehalten haben (Irak, Iran, Jemen, Sudan, Syrien, Libyen oder Somalia).

Weitere Informationen z.B. unter:

Indien

Während Sie als Flugreisender mit einem elektronischen Touristenvisum nach Indien einreisen können, gilt das nicht für die Landausflüge bei Kreuzfahrten. Der Grund ist banal, die Hafenbeamten können diese eVisa meistens nicht bearbeiten. Für Landausflüge muss ein herkömmliches Visum bei der indischen Botschaft beantragt werden.

Weitere Informationen und Kontaktlinks z.B. hier:

China

Achtung, das 72 Stunden Visum für China gilt nur für Flugreisende, nicht aber für Landausflüge bei Reisen mit dem Schiff. Hier benötigen Sie ein Touristenvisum, das Sie rechtzeitig bei der chinesischen Botschaft beantragen müssen.

Ganz wichtig ist es, aktuell zu erfragen, wie häufig in diesem Zeitraum eine Einreise erlaubt ist (meistens bis zu 3 Mal). Das muss mit der geplanten Route des Veranstalters abgestimmt werden. Werden auf der Schifffahrt zwischendurch zum Beispiel andere Länder wie Süd-Korea angelaufen und dann wieder eine chinesische Stadt, so gilt das immer als neue Einreise.

Für einige Städte gibt es Sonderregelungen, wie zum Beispiel für Shanghai. Personen die über die Häfen Shanghai Wusongkou International Cruise Terminal oder Shanghai Port International Cruise Terminal einreisen, können sich für 6 Tage visumfrei in der Yangtze-Delta-Region (Stadt Shanghai und Provinzen Jiangsu und Zhejiang) aufhalten, wenn Sie anschließend in ein Drittland weiterreisen, das nicht das Land des Reiseantritts ist.

Weitere Informationen finden Sie z. B. unter:

Karibikkreuzfahrten

Eine Reise mit dem Schiff durch die traumhafte Karibik, das ist der Klassiker aller Luxuskreuzfahrten. Wer hat nicht sofort die passenden Bilder dazu im Kopf. Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder sind sehr unkompliziert. Mit einem deutschen Reisepass können Sie fast jedes Land dort als Tourist für einen festgelegten Zeitraum betreten, ohne zuvor ein Visum zu beantragen. Achtung: Für Puerto Rico als Außengebiet der USA wird eine ESTA Genehmigung benötigt.

Visa bei Ankunft oder vorab beantragen?

Für einen Landgang im Rahmen einer Kreuzfahrt benötigen Sie zum Beispiel für diese Länder kein Vorab-Visum, sondern erhalten bei Ihrer Ankunft ein Visum on Arrival: Vereinigte Arabische Emirate (VAE), die Philippinen (Achtung derzeit besteht eine Teilreisewarnung), Thailand, Singapur oder Vietnam.

Weitere Informationen z.B. hier:

Eine eindeutige Zuordnung, in welchen Ländern für Deutsche eine Visumspflicht besteht und wo nur ein Vorab- oder gar kein Visum benötigt wird, gibt es nicht. Je nach Aufenthaltsdauer, Einreiseweg (per Schiff, per Flug) oder geplanter Anzahl von Einreisen, sind die Bestimmungen unterschiedlich.

Für viele Länder mit Visumpflicht ist im Rahmen einer Kreuzfahrt direkt vor Ort die Ausstellung eines entsprechenden Dokumentes möglich. Auch gibt es, je nach Veranstalter, bestimmte Vereinbarungen für die Landgänge ihrer Passagiere.

Gültige Reisedokumente für Kreuzfahrten zu erhalten, wird in der Regel nicht so aufwendig sein, wie für eine selbst organisierte Reise oder gar Weltreise.

Weitere Informationen z.B. unter:

Die Einreisebestimmungen der einzelnen Nationen mit ihren vielen Details können sich praktisch täglich ändern. Nur was tagesaktuell bei den jeweiligen Botschaften oder Konsulaten erfragt wird oder auf den Seiten Auswärtiges-Amt.de steht, gilt.

Verantwortlichkeit für das Visum bei Kreuzfahrten

Es gibt Veranstalter, die bezüglich Visum bei Kreuzfahrten mit den Behörden gesonderte Einreiseformalitäten vereinbart haben. So gibt es beispielsweise auf einigen Schiffen die Möglichkeit, die benötigten Einreisedokumente an Bord zu erstellen. Zum Teil wird auch ein spezieller Visa-Service angeboten. Achten Sie daher genau auf die Angaben Ihres Reiseveranstalters.

Doch aufgepasst, letztendlich sind Sie für die erforderlichen Papiere verantwortlich. Das steht in den meisten Geschäftsbedingungen der Kreuzfahrtveranstalter.

Das heißt, jegliche Zusatzkosten, die aufgrund fehlender oder unkorrekter Einreisepapiere entstehen, tragen Sie.

Daher sollten Sie sich im Vorfeld genau darüber informieren, für welche Unterlagen der Veranstalter verantwortlich ist und welche Dokumente Sie beantragen müssen.

Selbst wenn Sie in Besitz eines gültigen Visums sind, behalten sich die Länder vor, Ihnen jederzeit die Einreise zu verweigern. Mit anderen Worten, selbst mit einem gültigen Visum, besitzen Sie nicht die Garantie, in ein Land einreisen zu dürfen. Das kommt jedoch zum Glück recht selten vor.

Wie und wo beantrage ich ein Visum (inkl. Bearbeitungszeit, Kosten, Gültigkeit)?

Es gibt zwei unterschiedliche Verfahren, ein Visum zu beantragen:

  • Einreisegenehmigungen, eVisa (USA, Kanada) können relativ kurzfristig online beantragt werden und
  • ein Vorab-Visum, das zuvor in der zuständigen Botschaft, oder einem Konsulat beantragt werden muss.

Für die USA und Kanada muss online eine elektronische Einreiseerlaubnis eingeholt werden, das kann kurzfristig erledigt werden, die Kosten sind nur mit einer Kreditkarte zu begleichen:

Gerade wer selbstverantwortlich eine Weltreise plant, viel Zeit hat und sich gerne treiben lassen möchte, sollte dafür sorgfältig planen.

Hier ist es wichtig, die Zeit im Auge zu behalten. Also, wie weit vorher muss ich ein Visum beantragen und bis wann muss ich in das Land einreisen? Wie lange darf ich bleiben und wie oft darf ich mit diesem Visum ein- und ausreisen?

Wem bei diesem Behördenaufwand schon schwindelig wird, kann auch einen Dienstleister mit der Beschaffung der Visa beauftragen. Das Meiste passiert hier online. Die benötigten Unterlagen müssen natürlich eingeschickt werden. Je länger Sie dem Anbieter dafür Zeit lassen, desto günstiger ist der Preis für diese Dienstleistung.

Wer sich direkt an die Botschaften der Länder wendet, kann dort persönlich oder auf den zugehörigen Internetseiten die durchschnittliche Bearbeitungsdauer, die benötigten Unterlagen und den Preis erfahren.

Die Bearbeitungsdauer für ein Visum bewegt sich zwischen wenigen Stunden bis zu sechs Wochen. Am besten zwei Monate vor der Abreise mit der Beantragung beginnen.

Die Kosten

Die Preise für ein Visum sind von einigen Faktoren abhängig und können nur individuell für ein jeweiliges Land und die gewünschte Variante verbindlich dargestellt werden. Der Preis pro Visum richtet sich nach:

  • dem Reiseland (individuelle Preisfestlegung),
  • der Art des Visums (hier meist Touristenvisum),
  • der gewünschten Gültigkeitsdauer (30, 90, 180 Tage bis zu einem Jahr),
  • der Anzahl der Einreise (z. B. single entry, multiple entry).

Die benötigten Unterlagen

Bei den meisten Visa Anträgen werden auf jeden Fall diese Unterlagen benötigt:

  • ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass,
  • ein bis zwei aktuelle Lichtbilder,
  • Kopien des Reisepasses (wird manchmal auch v. d. Botschaft übernommen),
  • je nach Aufenthaltsdauer der Nachweis, dass Sie über genügend Geld oder eine Kreditkarte verfügen,
  • je nach länderspezifischer Vorgabe: eine Einladung, Krankenversicherungsnachweis, Nachweis über Rück- oder Weiterflug bzw. -fahrt oder Reiseticket.

Einige Anbieter von Kreuzfahrten bieten traumhafte Weltreisen über einen Zeitraum von vier bis sechs Monaten an. Länder auf allen Kontinenten werden angefahren.

Um alle benötigten Einreisedokumente wird sich der Veranstalter schon kümmern oder etwa nicht?

Diese Frage sollten Sie zeitgleich mit dem Abschluss des Vertrages grundlegend geklärt haben: Wer ist letztendlich für welche Einreisedokumente bzw. Visa verantwortlich?

Tipps

Kopien und extra Passfotos

Dieser Abschnitt könnte auch die Überschrift tragen: Kleiner Aufwand erspart großen Aufwand. Denn mal ehrlich, heutzutage ein paar Dokumente auf einem Multifunktionsdrucker einzuscannen oder zu kopieren, kostet nur wenige Minuten.

Eigentlich ist es egal, ob Sie gerade eine Weltreise auf eigene Faust planen oder an einer Weltkreuzfahrt teilnehmen. Im Grunde gilt das für jede Auslandsreise oder Kreuzfahrt: Fertigen Sie vorab Kopien Ihrer Reisedokumente an, am besten in Papierform und digital.

Laden Sie dafür die eingescannten Seiten in eine Cloud hoch oder schicken sie sich die Dateien selbst als Emailanhang. Dann sind sie auf jeden Fall überall und jederzeit abrufbar. Selbst ein Datencrash, ein gestohlenes, defektes Smartphone oder ein verloren gegangener Memorystick kann Ihnen im Notfall keinen Strich durch die Rechnung machen. Wie heißt es so schön? Ein Unglück kommt selten allein.

Als Vorsichtsmaßnahme sammeln einige Reedereien zu Beginn der Kreuzfahrt die Reisepässe ihrer Passagiere ein. Erst am Ende der Reise werden die Dokumente wieder ausgehändigt. Damit wollen sie sicher gehen, dass es nicht zu Problemen kommt, wenn einem Passagier beim Landgang die Tasche oder der Pass gestohlen wird.

Bei einem Landgang kommt es immer wieder mal zu Situationen, in denen Sie sich ausweisen müssen. Zum Beispiel bei einer Polizeikontrolle, einer Autovermietung oder nach einem Unfall. In manchen Gebieten sind Taschendiebstähle keine Seltenheit. Wenn dann mit dem Geld auch noch der Pass weg ist, bedeutet das zusätzlichen Ärger.

Sollte der Pass dennoch abhandenkommen, ist eine Neubeschaffung bei der Botschaft mit den Kopien um einiges leichter.

Es gibt also hinreichend gute Gründe, für diese einfache Vorsichtsmaßnahme.

Kopiert, beziehungsweise eingescannt und gespeichert, werden die Seiten mit den persönlichen Daten sowie die Seite mit den aktuellen Visa und Stempeln.

Wer weiter vorsorgen möchte, sollte auch einen Satz aktueller Passfotos mitnehmen. Falls es bei einer Änderung der Route, warum auch immer, nötig sein sollte, ein neues Visum zu beantragen, wird immer auch ein Passbild benötigt.

Auch bei einem Verlust des Reisepasses sind Sie mit den Kopien und aktuellen Passfotos bestens vorbereitet.

Wann zwei Reispässe sinnvoll sind

Bei bestimmten Reiserouten im Rahmen einer Weltreise oder Kreuzfahrt kann es sogar notwendig sein, zwei Reisepässe zu besitzen.

Ein bekanntes Beispiel ist die Kombinationen des Reiselands Israel und diverser arabischer Staaten. Sollten Sie mit einem israelischen Stempel im Pass für einen Landausflug in ein arabisches Land einreisen wollen, so kann man Ihnen dort die Einreise verweigern. Umgekehrt genau so.

Für die Beantragung eines zweiten Reisepasses müssen Sie aber nach den geltenden Passbestimmungen nachweisen, dass eine solche Reise auch wirklich ansteht (Vorlage Ticket mit Reiseroute z. B.).

Was tun bei einem Verlust oder Diebstahl des Reisepasses?

Spätestens bei einem Verlust des Reisepasses zahlt es sich aus, dass Sie für vor Ihrer Reise Kopien von Ihrem Pass angefertigt haben. Idealerweise haben Sie auch Passbilder dabei.

Bei der örtlichen Polizei müssen Sie zunächst eine Verlustmeldung aufgeben. Dort bekommen Sie eine Bescheinigung, welche Sie für die Beantragung eines neuen Passes benötigen.

Achtung, wenn Sie eine Diebstahlsanzeige aufgeben, wird Ihnen das benötigte Formular üblicherweise erst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens ausgehändigt. Das kann die Angelegenheit erheblich in die Länge ziehen.

Suchen Sie danach schnellstmöglich die Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat auf.

Während die deutsche Botschaft nur in der Hauptstadt eines Landes ihren Sitz hat, gibt es in größeren Städten meistens auch deutsche Konsulate.

Dort beantragen Sie mit Ihren Papieren und Fotos einen neuen Reisepass oder einen Ersatzreisepass. Welche Variante im Einzelfall besser ist, wird davon abhängen, wie lange Ihre Kreuzfahrt noch dauern wird und wie lange Zeit Sie vor Ort haben.

Der Ersatzreisepass wird deutlich schneller zur Verfügung stehen. Allerdings ist er nur begrenzt gültig und wird auch nicht von jedem Land akzeptiert.

Bis Sie Ihren neuen Pass bekommen, kann es, je nach Botschaft, ein paar Tage bis Wochen dauern.

Wie es mit Ihren Visa für die Ausreise bzw. Weiterreise in andere Länder im Einzelnen aussieht, wird man Ihnen am besten in der Botschaft vor Ort mitteilen können.

Kreuzfahrt mit Kindern, was tun um Probleme zu vermeiden

Wer mit Kindern, aber nicht in der Bilderbuch-Kombination „Ehepaar mit eigenen Kindern“ verreist, sollte vor einer organisierten Schiffsreise oder Weltreise einige Vorkehrungen treffen. Auf jeden Fall, wenn:

  • Sie als Erwachsener mit Kindern verreisen, die nicht Ihre eigenen sind,
  • Sie als Großeltern mit Ihren Enkeln verreisen,
  • nur ein Elternteil mit den Kindern bzw. dem Kind verreist.

Bei einer Kreuzfahrt wird in diesen Fällen meistens schon von der Reederei ein entsprechendes Einwilligungsformular von den sorgeberechtigten Personen eingefordert.

Es geht darum, zu beweisen, dass die Kinder nicht gegen den Willen der sorgeberechtigten Eltern oder Elternteile über die Landesgrenze gebracht, anders ausgedrückt: entführt werden.

Einige Länder kontrollieren besonders streng, ob das Kind auch mit der Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern verreist.

Kanada verlangt in diesem Fall, selbst wenn nur ein sorgeberechtigter Elternteil mit dem Kind unterwegs ist, einen besonderen Nachweis darüber. Das benötigte Papier muss vor der Abreise von der kanadischen Botschaft ausgestellt werden.

Auch andere Länder können unter bestimmten Umständen solch einen Nachweis anfordern. Besonders wenn Kinder und Begleitpersonen unterschiedliche Namen haben, empfiehlt sich eine gute Vorbereitung.

Durch diese Absicherung wollen die Länder verhindern, dass Kinder entführt, bzw. dem Zugriff der sorgeberechtigten in ihrem Heimatland entzogen werden.

Manche Länder fordern eine notariell beglaubigte Bescheinigung, andere Länder geben sich mit einer einfachen beglaubigten Bescheinigung zufrieden. Erkundigen Sie sich vorher in der entsprechenden Botschaft.

Für die USA denken Sie daran, dass Kinder erst mit 21 Jahren volljährig sind.

Zusätzlich kann es sinnvoll sein, bei den oben genannten Personenkonstellationen, Kopien der Geburtsurkunden der Kinder mitzuführen.

Bei geschiedenen Ehepartnern kann eine Kopie der Sorgerechtsvereinbarung hilfreich sein.

Für Alleinerziehende ist das Jugendamt Ansprechpartner, um sich eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, die bezeugt, dass sie sorgeberechtigt sind.

Innerhalb Europas fordern vor allem die Länder Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Serbien und Bosnien & Herzegowina eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten.

In einigen Fällen muss diese Vollmacht beglaubigt sein oder in der Landessprache übersetzt werden.

Außerdem ist es ist ratsam zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde mitzuführen.

Für die Formulierung solch einer Vollmacht finden Sie im Internet genügend Vorlagen.

Wer ganz sicher gehen möchte, kann die Vollmacht von einem Notar ausstellen lassen, das kostet 30 bis 40 Euro.

Fazit

Wollen Sie während Ihrer Kreuzfahrt von Bord gehen, benötigen Sie die für die Einreise in das jeweilige Land erforderlichen Dokumente.

In den meisten Staaten sind Sie mit einem noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass auf der sicheren Seite. Es gibt aber auch Länder, für die Sie ein Visum lange im Voraus beantragen müssen.

Informieren Sie sich deshalb bei Ihrer Reederei rechtzeitig über die angefahrenen Destinationen und die dafür nötigen Einreisepapiere.

Eine weitere gute Informationsquelle zum Thema Visum bei einer Weltreise Kreuzfahrt ist das Auswärtige Amt, das darüber hinaus über Zollbestimmungen und aktuelle Reisewarnungen informiert.